Energieeffizient Sanieren

Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. 

Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentums-wohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften sowie Wohneigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Eigentümer.

Natürlich Personen als Erwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sind ebenfalls antragsberechtigt.

 

Gefördert werden alle energetischen Maß­nahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser beziehungs­weise zur Effizienz­haus-Stufe Denkmal führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.

 

Konditionen können aktuell auf der KfW- Seite abgefragt werden (www.kfw.de).