Energieeffizient Sanieren
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Eigentums-wohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften sowie Wohneigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Eigentümer.
Natürlich Personen als Erwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sind ebenfalls antragsberechtigt.
Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser beziehungsweise zur Effizienzhaus-Stufe Denkmal führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Konditionen können aktuell auf der KfW- Seite abgefragt werden (www.kfw.de).