Baumängel
Wir sehen uns verpflichtet, Ihnen einige Tipps für das richtige Verhalten bei einem Bauschadensfall mit auf den Weg zu geben.
So gilt zunächst: Sind Bauleistungen von Handwerkern oder Bauträgern nicht so erbracht worden wie Sie es vertraglich vereinbart haben, dann haben Sie immer das Recht auf Nachbesserung.
Sollten Sie keine zufriedenstellende Einigung erzielen können, sollte im Streitfall ein Sachverständiger beauftragt werden.
Beachten Sie bitte, dass Sie nur bei einer schriftlichen und vollständigen Beweisführung z.b. in der Leistungsbeschreibung des Vertrages, fehlende oder
unzureichende Leistungen geltend machen können (VOB oder BGB).
Mündliche Absprachen mit der Baufirma/Bauträger sollten Sie nach Möglichkeit vermeiden. Lassen Sie sich alle Änderungen oder Zusatzvereinbarungen an Ihrem Bauprojekt schriftlich
bestätigen.
Mit einem Gutachten können Sie als Bauherr einer Durchsetzung Ihrer Ansprüche Nachdruck verleihen. Eventuelle Einwände des Verursachers können entkräftet werden, sobald ein Gutachten
vorliegt, das Sie im Recht sieht.
Bei allen Gutachten und Sachverständigen: Schalten Sie auf jeden Fall einen Fachanwalt für Baurecht ein.