Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Ab dem 01. November tritt das neue GEG in Kraft.
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfangreich saniert, muss ab dem
1.11.2020 einen Energieberater hinzuziehen.
Unter der Webadresse https://geg-beratung.de/ finden Sie einen qualifizierten
Energieberater in Ihrer Nähe. Dieses Beratungsgespräch ist für den Hauseigentümer kostenlos.
Im Falle eines Hauskaufs muss der neue Besitzer den Energieausweis seiner
Wohnimmobilie mit einem Energieberater besprechen. Ebenso auch bei umfangreichen energetischen Gebäudesanierungen. Der hinzugezogene Energie-berater muss als Aussteller von Energieausweisen zugelassen sein.
Vorzugsweise sollte der Energieberater auch bei KfW und Bafa antragsberechtigt
für Förderanträge sein.
Sollten Sie noch Fragen zum neuen GEG Gesetz haben, können Sie mich gerne
kontaktieren, unter Mail oder auch telefonisch.